Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die Voraussetzungen für die Mineralölsteuerbefreiung der Schiffsbetriebsstoffe von Donauschiffen und gibt eine Übersicht über die Sachverhaltskonstellationen, die die Annahme einer Abgabe aus Steuerlagern rechtfertigen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 2 MinStG