Zusammenfassung: Das BMF vertritt die Ansicht, dass das Besteuerungsrecht bezüglich der Einkünfte eines an eine österreichische Fachhochschule entsendeten deutschen Landesbeamten Österreich zusteht.
Rechtsgrundlagen: Art 19 DBA Österreich_Deutschland; Art 15 DBA Deutschland; Rz 923 LStR