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Kein Vorsteuerabzug für die Geltendmachung von Forderungen aus vorunternehmerischer Zeit

SteuerrechtFJ 2007, 163 - 164 Heft 4 v. 1.4.2007

Art 17 Abs 2 6. MWSt-RL; Art 4 6. MWSt-RL

Das Vorsteuerabzugsrecht für in Anspruch genommene Dienstleistungen setzt deren unmittelbaren und direkten Zusammenhang zur Unternehmenstätigkeit voraus. Für Beratungsdienstleistungen bezüglich einer Forderung, deren Begründung vor der Entstehung der Mehrwertsteuerpflicht erfolgte, kann daher kein Vorsteuerabzugsrecht geltend gemacht werden.

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