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BMF-Kundmachungen - Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO Informationen zu den Änderungen im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO (Formular E 6)

FinanzrechtFJ 2007, 156 - 158 Heft 4 v. 1.4.2007

Zusammenfassung: In dem Erlass werden die Voraussetzungen für eine Änderung oder Aufhebung nach § 295 BAO beschrieben. Erläutert wird auch die Bemessungsverjährung und die Rechtsfolgen für die Nebenansprüche.

Rechtsgrundlagen: § 295 BAO

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