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Steuerberater übt Geschäftführertätigkeit für Klienten aus - GSVG-Beiträge als Werbungskosten abzugsfähig

SteuerrechtMag Daniela MühlbergerFJ 2007, 146 - 147 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988

Die Beitragsleistungen eines Geschäftsführerdienste für einen Klienten ausübenden Steuerberaters zur Pflichtversicherung sind als Sonderausgaben nach § 18 Abs 1 Z 2 EStG zu qualifizieren.

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