Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen gesetzlich nicht anerkannte Religionsgemeinschaften Gemeinnützigkeitsstatus erlangen können und prüft dabei insbesondere, ob die Verfolgung religiöser Zwecke als gemeinnütziger Förderzweck qualifiziert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 38 BAO; § 34 BAO; § 35 BAO; § 52 Abs 1 dAO; Rz 23 VereinsR