Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen für im Rahmen eines Vergleichs gewährte freiwillige Abfertigungsbeträge eine Steuerbegünstigung in Anspruch genommen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 6 EStG; Rz 1101a LStR; Rz 1102 LStR; § 67 Abs 8 lit a EStG; § 67 Abs 10 EStG