Zusammenfassung: Der BFH erläutert, unter welchen Voraussetzungen Leistungsbeziehungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine verdeckte Gewinnausschüttung begründen und beschreibt die Voraussetzungen für die nachträgliche Berichtigung eines unkorrekten Bilanzansatzes nach dem Prinzip des formellen Bilanzzusammenhangs.