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Aktuelles aus der Lohnsteuer - All-in-Vereinbarungen - 20 Stunden als Durchschnittswert für die Grundlohn-Ermittlung

SteuerrechtMag. Daniela MühlbergerFJ 2007, 25 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Rz 1162 der LStR wurden dahingehend geändert, dass bei Nichtermittelbarkeit des Grundlohns zwanzig Überstunden als durchschnittswert für die Bestimmung des Grundlohns zugrundegelegt werden können.

Rechtsgrundlagen: Rz 1162 LStR; § 68 Abs 2 EStG

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