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Zustelldatum ist entscheidend für Bemessungsverjährung

SteuerrechtFJ-LS 2007/1FJ-LS 2007, 28 - 29 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Der Eintritt der Bemessungsverjährung richtet sich nach dem Datum der Zustellung der (Einkommen-)Steuerbescheide.

Rechtsgrundlagen: § 49 BAO; § 207 BAO; § 208 Abs 1 lit a BAO; § 323 Abs 18 Satz 1 BAO

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