Zusammenfassung: Sofern die Fortführung bzw Neubegründung des Dienstverhältnisses schon bei dessen formaler Beendigung vereinbart wurde, kann die Steuerbegünstigung des § 67 Abs 3 EStG für die Abfertigung nicht zur Anwendung gelangen.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 3 EStG