§ 4 EStG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge und die abziehbaren Vorsteuerbeträge auch noch im Berufungsverfahren als durchlaufende Posten behandelt werden können.
VwGH 25.6.2007, 2002/14/0090