Zusammenfassung: Der VwGH hatte zu entscheiden, ob die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge und die abziehbaren Vorsteuerbeträge auch noch im Berufungsverfahren als durchlaufende Posten behandelt werden können. In einer weiteren Rechtssache hatte der VwGH zu entscheiden, ob eine Besteuerung einer mit dem österreichischen Wochengeld vergleichbaren Geldleistung, die eine Grenzgängerin von ihrer liechtensteinischen Arbeitgeberin erhielt, eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit darstellt.