Zusammenfassung: Die Begründung eines Ferienwohnsitzes in Österreich hat auf die Besteuerung der Aktienerlöse eines nunmehr in Großbritannien wohnhaften Steuerschuldners keinen Einfluss.
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Zusammenfassung: Die Begründung eines Ferienwohnsitzes in Österreich hat auf die Besteuerung der Aktienerlöse eines nunmehr in Großbritannien wohnhaften Steuerschuldners keinen Einfluss.
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