Der EuGH konkretisiert die Reichweite der Befreiungspflicht iSd Art 7 KapAnsRL für zum 1. Juli 1984 einem begünstigten Steuersatz unterliegende oder von der Steuerpflicht befreite Vorgänge.
Der EuGH konkretisiert die Reichweite der Befreiungspflicht iSd Art 7 KapAnsRL für zum 1. Juli 1984 einem begünstigten Steuersatz unterliegende oder von der Steuerpflicht befreite Vorgänge.