Der EuGH prüft, ob auch Gewinnausschüttungen der erwerbenden Gesellschaft im Rahmen eines Anteilstausches unter den Begriff der baren Zuzahlung subsumiert werden kann.
Der EuGH prüft, ob auch Gewinnausschüttungen der erwerbenden Gesellschaft im Rahmen eines Anteilstausches unter den Begriff der baren Zuzahlung subsumiert werden kann.