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Abfertigung eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers

SteuerrechtMag. Daniela MühlbergerFJ 2006, 339 - 340 Heft 9 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Eine Besteuerung der Abfertigung eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers mit dem Hälftesteuersatz kommt nur bei Beendigung sämtlicher einnahmenrelevanten aktiven Tätigkeitsbereiche in Betracht.

Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 1 EStG; § 37 Abs 5 EStG

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