Zusammenfassung: Die Geltendmachung des Tarifs einer Heimhilfe als steuerliche außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung bei Pflegeleistungen für die Mutter des Steuerpflichtigen ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG 1988
Zusammenfassung: Die Geltendmachung des Tarifs einer Heimhilfe als steuerliche außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung bei Pflegeleistungen für die Mutter des Steuerpflichtigen ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG 1988