Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des UFS, in der dieser ausführte, dass die steuerliche Klassifikation eines Pkw als prämienbegünstigtes Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Beantragung der Investitionszuwachsprämie entscheidend für deren Zuerkennung ist.
Rechtsgrundlagen: § 108e EStG 1988; Rz 8218 EStR 2000