Zusammenfassung: Die Autoren weisen darauf hin, dass die unterschiedliche Auslegung des Art 15 Abs 3 des neuen DBA Österreich-Deutschland durch die Abkommensparteien eine Doppelbesteuerung der Arbeitslöhne im Rahmen einer kurzfristigen konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung zur Folge hat.