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In-vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung bedingt abzugsfähig

SteuerrechtMag. Daniela MühlbergerFJ 2006, 224 Heft 6 v. 1.6.2006

Rz 904 LStR 2002

Der VwGH prüft, ob die Aufwendungen für eine In-vitro-Fertilisation steuerlich als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden können.

VwGH, 03.11.2005, 2002/15/0124

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