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Aus der Rechtsprechung des VwGH

SteuerrechtFJ 2006, 228 Heft 6 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Der Masseverwalter ist legitimiert, für seine anfallenden Aufwendungen eine Rückstellung in der Bilanz des Gemeinschuldners zu bilden.

Rechtsgrundlagen: § 6 Estg; § 4 EStG; § 81 Abs 1 KO; § 82 KO; § 46 Abs 1 Z 1 KO; § 47 Abs 2 KO

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