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BMF-Kundmachungen - Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO

FinanzrechtBMFFJ 2006, 235 - 236 Heft 6 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die Begründungsvoraussetzungen der in § 120 und § 139 BAO normierten Offenlegungspflichten.

Rechtsgrundlagen: § 120 BAO; § 139 BAO

Weiterführende Hinweise: BMF, 09.03.2006, GZ BMF-010103/0020-VI/2006

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