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Rechnungsmerkmale bei Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmelieferungen

SteuerrechtBMFFJ 2006, 150 Heft 4 v. 1.4.2006

Zusammenfassung: Das BMF informiert darüber , welche inhaltlichen Merkmale Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser- , Strom- und Wärmelieferungen aufweisen müssen, um als umsatzsteuerliche Rechnung qualifiziert werden zu können.

Rechtsgrundlagen: Rz 2458 UStR; § 17 Abs 1 UStG 1994; § 12 UStG

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