Zusammenfassung: Der UFS Wien beschreibt den charakteristischen Tätigkeitsbereich eines Journalisten und erläutert, dass Infografiker nicht als Journalisten zu qualifizieren sind und somit auch nicht deren Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen können.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 6 EStG 1988; § 16 Abs 3 EStG 1988