Zusammenfassung: In dem Beitrag werden - neben dem Abdruck des vollständigen Verordnungstexts - die Eckpunkte der FinanzOnline-Verordnung 2006 beschrieben, die ua eine Teilnahmeberechtigung selbständiger bzw. gewerblicher Buchhalter vorsieht, die elektronische Akteneinsicht ermöglicht und zur Problemvermeidung beim Datentransfer Stellung nimmt.
Rechtsgrundlagen: FinanzOnlineVO 2006, BGBl II 97/2006; § 2 Abs 2 Z 1 FOVO; § 4 VO; § 5 FOVO