Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit § 3 Abs 1 Z 16a EStG auseinander, der mit BGBl I 35/2005 in den österreichischen Rechtsbestand integriert wurde und die Befreiung von der Lohn- und Einkommensteuerpflicht für jene Trinkgelder vorsieht, die im Rahmen einer Arbeitstätigkeit von dritter Seite freiwillig und in einem ortsüblichen Ausmaß gewährt werden. Aufbauend auf einer Darstellung der Entwicklungsgeschichte und Anwendungsvoraussetzungen der Neuregelung setzen sich die Verfasser insbesondere mit der Frage auseinander, ob die Neubestimmung mit dem Gleichheits- und Sachlichkeitsgrundsatz in Einklang zu bringen ist.