Art 26 6. MWSt-RL 77/388/EWG ; RL 90/314/EG
Der EuGH prüft, ob die Sonderbestimmung für Reisebüros in Art 26 der 6. MWSt-RL auch für Erlöse des Veranstalters von Sprach- und Studienreisen, der Auslandsaufenthalte im eigenen Namen vermittelt und Kooperationen mit im Ausland ansässigen Partnerfirmen nutzt, zur Anwendung gelangt.