§ 4 EStG 1988; § 6 EStG 1988
Nur negative Wirtschaftsgüter, die eine Belastung des Steuerschuldners begründen, dürfen ins Betriebsvermögen einbezogen werden.
VwGH 13.09.2006, 2002/13/0108
§ 4 EStG 1988; § 6 EStG 1988
Nur negative Wirtschaftsgüter, die eine Belastung des Steuerschuldners begründen, dürfen ins Betriebsvermögen einbezogen werden.
VwGH 13.09.2006, 2002/13/0108