Art 17 Abs 7 RL 77/388/EWG ; Art 29 RL 77/388/EWG
Der Ausschluss oder die Begrenzung des Vorsteuerabzugsrechts ohne vorangehende Konsultation des beratenden Ausschusses für die Mehrwertsteuer ist unzulässig und kann auch nicht durch die geplante Reduktion des Budgetdefizits gerechtfertigt werden.