Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Gewinnausschüttungen einer Dubai-Gesellschaft, deren Geschäftsgegenstand in der Vermietung von Ausrüstungsgegenständen an konzernzugehörige Gesellschaften besteht, an die österreichische Holdinggesellschaft Stellung und führt aus, dass eine Steuerbefreiung das Vorliegen einer gewerblichen Vermietung voraussetzt.