§ 4 EStG; § 18 EStG; § 25 EStG
Beitragszahlungen, die aufgrund einer als Liebhaberei qualifizierte freiberufliche Tätigkeit an Versorgungseinrichtungen der Kammer der selbständigen Erwerbstätigen geleistet werden und in der Folge die Auszahlung pensionsartiger Bezüge zur Folge haben, können mit einer freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung verglichen werden.