Zusammenfassung: Der Autor analysiert eine Verordnung des BMF zu § 236 BAO, in der das BMF den Anwendungsbereich des § 236 BAO wie auch die Begriffe der sachlichen und persönlichen Unbilligkeit der Steuereinhebung konkretisiert. Wagner weist dabei nach, dass die Verordnung nur teilweise Ersatz für das vom VfGH aufgehobene „Verböserungsverbot“ bietet.
Rechtsgrundlagen: EStG; BAO; § 236 Abs 1 BAO; VO BGBl II 435/2005; § 117 BAO