Zusammenfassung: Information über die mit dem Fürstentum Liechtenstein abgesprochene Umsetzung der Resultate des Verständigungsverfahrens ohne Berücksichtigung der innerstaatlichen Verjährungsfristen.
Rechtsgrundlagen: Art 25 Abk, BGBl 1971/24
Zusammenfassung: Information über die mit dem Fürstentum Liechtenstein abgesprochene Umsetzung der Resultate des Verständigungsverfahrens ohne Berücksichtigung der innerstaatlichen Verjährungsfristen.
Rechtsgrundlagen: Art 25 Abk, BGBl 1971/24