Zusammenfassung: Auszug aus einem Erlass des BMF, in dem dieses den Anwendungsbereich und die formellen und materiellen Rahmenbedingungen für Zurücknahmebescheide insbesondere nach Verbesserungsaufträgen aufgrund von Form- oder inhaltlichen Mängeln konkretisiert.
Rechtsgrundlagen: § 85 Abs 2 BAO; § 275 BAO; § 86a Abs 1 BAO; § 250 Abs 1 BAO