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Aus der Rechtsprechung des VwGH

SteuerrechtFJ 2005, 239 Heft 7 und 8 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Rückstellungen für interne Abschlusskosten sind nicht zulässig.

Rechtsgrundlagen: § 9 EStG 1988; § 5 EStG 1982; § 6 Z 3 EStG 1972

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