Zusammenfassung: Freiwillige auf der Angehörigeneigenschaft beruhende Zahlungen stellen keinen Leistungsaustausch im Sinne des UStG 1994 dar (Zur steuerlichen Behandlung eines unentgeltlichen Wohnrechts)
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994
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