Zusammenfassung: Die Bildung einer Pensionsrückstellung ist nicht zulässig, wenn nach der Pensionsregelung primär ein Kapitalbetrag und erst sekundär ein Rentenbetrag zugesagt wird.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 7 EStG 1988
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Zusammenfassung: Die Bildung einer Pensionsrückstellung ist nicht zulässig, wenn nach der Pensionsregelung primär ein Kapitalbetrag und erst sekundär ein Rentenbetrag zugesagt wird.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 7 EStG 1988
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