Zusammenfassung: Eine erhaltene Gemeindesubvention ist dann nicht als Gegenleistung anzusehen, wenn der Gemeinde keine Dienstleistung verschafft wird. Änderung der Rechtsprechung.
Rechtsgrundlagen: § 1 UStG 1994; § 4 UStG 1994; 6. MWSt-RL
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