Zusammenfassung: Häuslicher Computer als Arbeitsmittel. Die private Nutzung ist unbedenklich, soweit ein bestimmter Nutzungsanteil nicht überstiegen wird.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG; § 9 dEStG
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Zusammenfassung: Häuslicher Computer als Arbeitsmittel. Die private Nutzung ist unbedenklich, soweit ein bestimmter Nutzungsanteil nicht überstiegen wird.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG; § 9 dEStG
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