Zusammenfassung: Voraussetzung für den Ansatz des niedrigeren Teilwertes einer Beteiligung: Anschaffung war ein Fehler.
Rechtsgrundlagen: § 6 Z 2 lit a EStG 1988
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Zusammenfassung: Voraussetzung für den Ansatz des niedrigeren Teilwertes einer Beteiligung: Anschaffung war ein Fehler.
Rechtsgrundlagen: § 6 Z 2 lit a EStG 1988
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