§ 79 BAO
Die Autorin schreibt in ihrem Beitrag "Zustelladressat bei gelöschten Gesellschaften" über die juristische Person und über die teilrechtsfähigen Personengemeinschaften OHG, KG, OEG und KEG.
VwGH 14.05.1991, 91/16/0014
§ 79 BAO
Die Autorin schreibt in ihrem Beitrag "Zustelladressat bei gelöschten Gesellschaften" über die juristische Person und über die teilrechtsfähigen Personengemeinschaften OHG, KG, OEG und KEG.
VwGH 14.05.1991, 91/16/0014