§ 6 Abs 6 NoVAG
Ein Zuschlag zur NoVA auf Gebrauchtfahrzeuge, die eingeführt wurden, stellt einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht dar.
§ 6 Abs 6 NoVAG
Ein Zuschlag zur NoVA auf Gebrauchtfahrzeuge, die eingeführt wurden, stellt einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht dar.