Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 21. 1. 2004, 99/13/0008. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Entschädigungen für angestrebte betriebliche Tätigkeit,Vergleichszahlungen) ein.
Rechtsgrundlagen: § 23 EStG 1972; § 32 EStG 1972; § 21 BAO