Zusammenfassung: Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben. Über die Erteilung von Auskünften durch die Finanzbehörde und über Treu und Glauben bei unrichtig erteilten Rechtsauskünften.
Schlagwörter:
Treu und Glauben; Rechtsauskunft; Auskunftspflichtgesetz; Formvorschriften; Fristen; Schadenswiedergutmachung; Antrag auf Nachsicht; STEUERRECHT; Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht