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Aus der Praxis der Betriebsprüfung

SteuerrechtDr Felix BlazinaFJ 2004, 202 - 204 Heft 5 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben. Über die Erteilung von Auskünften durch die Finanzbehörde und über Treu und Glauben bei unrichtig erteilten Rechtsauskünften.

Schlagwörter:

Treu und Glauben; Rechtsauskunft; Auskunftspflichtgesetz; Formvorschriften; Fristen; Schadenswiedergutmachung; Antrag auf Nachsicht; STEUERRECHT; Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

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