Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 22. 1. 2004, 98/14/0165. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Luxusfahrzeug,Luxustangente,Gebrachtwagen) ein.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988
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