Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung BFH 12. 5. 2003, VB-211/02, VB-220/02. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Vorsteuerberichtigung bei Begründung einer Organschaft.) ein.
Rechtsgrundlagen: § 12 öUStG/§ 12 dUStG
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