Zusammenfassung: Der Autor schreibt über die Grundlage und den Ausgangspunkt der Verordnung, die Übermittlung der Rechnung mittels elektronischer Signatur und mittels EDI (Electronic Data Interchange), die nicht mehr mögliche elektronische Übermittlung auf andere Weise und befasst sich mit der Frage, wann die VO zu § 11 Abs 2 UStG in Kraft tritt.
Rechtsgrundlagen: BGBl II 583/2003; § 11 Abs 2 UStG