Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung UFS Graz 13.03.2003, RV/0007-G/03. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Versicherungssteuer als Werbungskosten) ein.
Rechtsgrundlagen: § 29 Z 1 EStG; § 16 Abs 1 Z 2 EStG
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