Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf die Zurücknahme von Berufungen ein.
Rechtsgrundlagen: § 255 BAO; § 256 Abs 1 BAO
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Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf die Zurücknahme von Berufungen ein.
Rechtsgrundlagen: § 255 BAO; § 256 Abs 1 BAO
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